Freitag, 2. Dezember 2011

Freie Fahrt als Schwerbeschädigter im öffentlichen Nahverkehr


 Schwerbehindertenausweis : Zusatznutzen mit den Merkmalen "G", aG", "H", "BL"

Schwerbehinderte mit den Zusatzmerkmalen haben weitere Vorteile im öffentlichen Nahverkehr .

So gibt es Wertmarken für freie Fahrt im bundesweiten Nahverkehr.Diese Wertmarke ist für 60 Euro mit einer Gültigkeit von einem Jahr beim Versorgungsamt erhältlich. Einige Personengruppen erhalten die Wertmarke kostenlos, zum Beispiel Schwerbehinderte, die Arbeitslosenhilfe oder Leistungen für den Lebensunterhalt beziehen oder die Merkzeichen „H" für hilflos oder „BI" für blind bzw. hochgradig sehbehindert in ihrem Schwerbehinderten-ausweis eingetragen haben.Für den Nachweis der Freifahrtberechtigung muss dann nur noch das Beiblatt mit der Wertmarke vom Versorgungsamt und der Schwerbehinderten-ausweis mitgeführt werden. Die Freifahrt gilt für die 2. Klasse von Regionalbahn (RB), des Regionalexpresses (RE), des Interregio-Expresses (IRE) und der S-Bahn. 


- B”  die Notwendigkeit ständiger Begleitung ist nachgewiesen.
- G” die Bewegungsfähigkeit  im  Straßenverkehr  ist erheblich beeinträchtigt (gehbehindert).  Das Merkzeichen erhält, wer infolge einer alterungsunabhängigen Einschränkung des Gehvermögens, Wegstrecken bis zwei Kilometer bei einer Gehdauer von etwa einer halben Stunde,  nicht ohne erhebliche Schwierigkeiten oder Gefahren gehen kann.
- AG” Außergewöhnlich Gehbehindert. Das Merkzeichen erhält, wer sich wegen der Schwere seines Leidens dauernd nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung außerhalb seines Kraftfahrzeuges bewegen kann. Hierzu zählen Querschnittsgelähmte, Doppeloberschenkelamputierte usw.
- H” Hilflos. Als hilflos ist derjenige anzusehen, der infolge seiner Behinderung, nicht nur vorübergehend, für eine Reihe von häufig und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen zur Sicherung seiner persönlichen Existens, im Ablauf eines jeden Tages fremder Hilfe bedarf.
Für Besitzer eines Schwerbehindertenausweises mit den entsprechenden Eintragungen bestehen erhebliche Vorteile. Den Freifahrtausweis erhalten Gehbehinderte (Merkmal G), Hilflose, Gehörlose und schwer Kriegsbeschädigte.

Es ist ratsam, so früh wie möglich einen erfahrenen Rechtsanwalt einzuschalten.


Als erfahrener Rechtsanwalt kümmere ich mich seit 1996 darum, um Mandanten, welche die Kriterien erfüllen, einen Schwerbeschädigtenausweis zu verschaffen. Gerne erhalten Sie über mein Kanzleisekretariat einen baldigen Besprechungstermin. Telefonberatung bundesweit.


Rechtsanwalt Thomas Eschle
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